„Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes“ – Offener Brief an die Mitglieder der evangelischen Landessynoden


Kontext

Im Erprobungsband des neuen EKD-Gesangbuchs befindet sich die folgende Segensbitte als Empfehlung für eine Liturgie:

„Es segne und behüte uns der barmherzige Gott, Vater, Sohn und Heilige Geistkraft“

Die neuartige Berufung auf die „Geistkraft“ kam schon in einem Gebetsbuch von Marie-Luise Langwald[1] und in der »Bibel in gerechter Sprache« zum Ausdruck. Dadurch wird vermittelt, dass „Heiliger Geist“ und „Heilige Geistkraft“ austauschbar seien. Hier handelt es sich nicht um einen ungewöhnlichen Ausdruck, sondern um eine antitrinitarische Lehre. Denn der Heilige Geist wirkt mit Kraft, aber der Heilige Geist ist nicht lediglich eine Kraft.

Die antitrinitarische Natur einer solchen Änderung wird selbst von deren Befürwortern entweder verschleiert oder gar zugegeben. Ein Kreis von Theologen aus Reutlingen versucht zu argumentieren, dass die Bezeichnung als Geistkraft „einem trinitätstheologischen Bekenntnis zur Person des Geistes Gottes nicht entgegenstehe“[2]. Sie erkennen an, dass es seltene, aber deutliche Stellen im Alten Testament gibt, die den Geist Gottes als Person darstellen, die spricht (Hes. 11,5) oder betrübt wird (Jes. 63,10). Außerdem gestehen sie zu, dass der Geist Gottes im Neuen Testament systematisch als eigenständige Person auftritt – sonst könnte er z. B. nicht belogen werden (Apg. 5,3). Diese Theologen wagen jedoch die Behauptung, dass die neutestamentlichen Autoren hinsichtlich des Geistes Gottes eine Unterscheidung zwischen Kraft und Person nicht explizit machen würden. Dem Herrn Jesus musste allerdings diese Unterscheidung klar gewesen sein, da er den Jüngern versprach: „Ihr werdet die Kraft des Heiligen Geistes empfangen, der auf euch kommen wird“ (Apg 1,8). Nicht die biblischen Autoren, sondern diese Theologen verschmelzen systematisch die Kraft des Geistes mit dem Geist selbst. Die Verfasser der »Bibel in gerechter Sprache« erklären die Beweggründe für diese Bezeichnung viel aufrichtiger: „Mit der Übersetzung „Geistkraft“ wollen wir sichtbar machen, dass Gottes Geist keine Person ist, sondern Dynamik, schöpferische Lebenskraft, die befreiend wirkt – und im Deutschen ein grammatisch weibliches Geschlecht hat“[3]. Wir aber glauben an den Heiligen Geist, der Herr ist und lebendig macht, (…) der mit dem Vater und dem Sohn angebetet und verherrlicht wird. Wer den Geist Gottes zur Kraft herabwürdigt, scheidet sich vom trinitarischen Glaubensbekenntnis ab. Der Begriff „Geistkraft“ macht aus der Dreieinigkeit bestenfalls eine Zweieinigkeit.

Weitere Änderungen der trinitarischen Formel werden vom Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers in seiner „Arbeitshilfe für eine gendersensible und queerfreundliche christliche Praxis“[4] offiziell empfohlen. Es sollen freie Alternativen zur trinitarischen Formel gelten, wie z. B.: „Schöpfer(in), Erlöser(in) und Geistkraft“. Auch G*tt, G-tt, oder Göttin sollen mit „Gott“ frei austauschbar sein. Aber welches Recht haben wir, einen Namen zum Gebet zu wählen, den unser Ansprechpartner für sich nicht gewählt hat? Wer hat die Autorität, wen zu benennen: der Schöpfer das Geschöpf oder umgekehrt? Wenn wir den Namen Gottes frei bestimmen können, machen wir aus dem heiligsten Namen etwas Banales – ganz zu schweigen von der Gefahr, weitere schwerwiegende Abweichungen vom christlichen Glauben zu verbreiten. Wir sind im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes getauft worden. Allein in diesem Namen ist das Heil; allein in diesem Namen versammeln wir uns.


Auswirkungen

Sollten antitrinitarische Begriffe in die Liturgie offiziell eingeführt werden, ist mit schwerwiegenden Konsequenzen zu rechnen. Wer sich nicht auf den dreieinen Gott beruft, beruft sich nämlich auf einen anderen Gott, ja, auf einen Götzen. Dies bedeutet, dass Versammlungen, die im Namen eines anderen Gottes einberufen werden, nicht mehr als christliche Gottesdienste wahrzunehmen sind. Da das Heil in keinem anderen Namen ist (Apg. 4,12), ist auch keine Rettung durch eine Taufe zu erwarten, die im Namen einer „Geistkraft“ vollzogen wird. Der Taufbefehl beinhaltet die trinitarische Formel ausdrücklich (Mt. 28,19). Taufen ohne die trinitarische Formel sind daher ungültig und müssen als solche behandelt (bzw. in gültiger Form gespendet) werden. Eine solche Praxis wäre auch sehr schädlich für die ökumenischen Beziehungen der evangelischen Landeskirchen, da die Leuenberger Konkordie (1973), das Abkommen zur Taufanerkennung der Landeskirchen der Schweiz (1973), und die Magdeburger Erklärung zur Taufanerkennung (2007) verletzt wären. Dadurch würden die evangelischen Landeskirchen eine ökumenische Isolation riskieren.


Fazit

Die jüngst vorgeschlagenen Änderungen der trinitarischen Formel stellen nicht schlicht eine sprachliche Innovation dar, sondern eine klare Abwendung vom trinitarischen Glaubensbekenntnis. Diese Formel soll deshalb unverändert bleiben: im Gesangbuch, in der Liturgie, und insbesondere in der heiligen Taufe. Da die hier angesprochenen Fragen die offizielle Lehre und Liturgie der Kirche sowie die ökumenische Anerkennung der Taufe betreffen, haben wir Eingaben an mehrere Landessynoden im deutschsprachigen Raum eingereicht und diesen offenen Brief veröffentlicht. Über Ihre Antwort möchten wir ebenfalls in der Öffentlichkeit berichten. Wir hoffen auf eine sachliche, biblisch fundierte und bekenntniskonforme Stellungnahme zu diesem Anliegen.

Eine Initiative von Kreuzträger e.V. mit Unterstützung des Gemeindehilfsbundes

Petition in Change.org unterschreiben

[1]M.-L. Langwald (2023) Komm, heilige Geistkraft. Gebete und Gedichte für das Kirchenjahr, Schwabenverlag.

[2]K. Liess, C. Schluep, S. von Twardowski, C. Voigt und M. Bühler (2026) Orientierungshilfe: „Heilige Geistkraft“ in liturgischen Zusammenhängen, Theologische Hochschule Reutlingen,

https://www.th-reutlingen.de/files/inhalt/Aktuelles/Artikel/26-04-17-Orientierungshilfe/260417-Orientierungshilfe-Geistkraft-definitiv.pdf

[3]Bibel in gerechter Sprache – Info-Letter Nr. 4 https://www.bibel-in-gerechter-sprache.de/wp-content/uploads/info4.pdf

[4]C. Dassler (2025) Arbeitshilfe für eine gendersensible und queerfreundliche christliche Praxis, Landeskirchenamt der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers,  https://cdn.landeskirche-hannovers.de/damfiles/default/landeskirche/landeskirchenamt-dokumente/abteilung-1/Gleichstellung/12423_Arbeitshilfe_queersensible_Arbeit_Auflage2-online.pdf0-9c94441d9f6d2ac5bd1b9da6af5b9d0f.pdf?download=1